einweihen

einweihen

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ein|wei|hen ['ai̮nvai̮ən], weihte ein, eingeweiht <tr.; hat:
1.
a) (ein Bauwerk nach seiner Fertigstellung) in einem Festakt seiner Bestimmung übergeben:
ein Theater, eine Kirche einweihen.
b) (ugs. scherzh.) zum ersten Mal tragen, verwenden; in Gebrauch nehmen:
gestern hat sie ihr neues Kleid eingeweiht.
2. jmdn. mit etwas, was er noch nicht weiß oder kennt, was nicht allgemein bekannt ist, was als vertraulich behandelt werden soll, vertraut machen:
sie weihte ihn in ihre Pläne ein; er ist nicht eingeweiht.
Syn.: informieren, ins Bild setzen.

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ein||wei|hen 〈V. tr.; hat
1. feierlich in Gebrauch nehmen, zum ersten Mal gebrauchen, der Öffentlichkeit übergeben (Brücke, Sporthalle, Straße)
2. jmdn. in etwas \einweihen 〈fig.〉 jmdm. ein Geheimnis anvertrauen, jmdn. in eine geheime Angelegenheit einführen
● ich habe heute mein neues Kostüm eingeweiht 〈umg.〉 zum ersten Mal getragen; wir werden ihn in unseren Plan \einweihen 〈fig.〉

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ein|wei|hen <sw. V.; hat:
1.
a) (bes. ein Bauwerk) nach seiner Fertigstellung in feierlicher Form der Öffentlichkeit übergeben:
ein Stadion, die neue Schule e.;
b) (ugs. scherzh.) zum ersten Mal benutzen, tragen; in Gebrauch nehmen.
2. jmdn. mit etw., was er noch nicht weiß od. kennt, was nicht allgemein bekannt ist, was als vertraulich behandelt werden soll, vertraut machen:
jmdn. in seine Pläne e.;
sie ist [in die Angelegenheit] noch nicht eingeweiht.

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ein|wei|hen <sw. V.; hat: 1. a) (bes. ein Bauwerk) nach seiner Fertigstellung in feierlicher Form der Öffentlichkeit übergeben: ein Stadion, die neue Schule e.; b) (ugs. scherzh.) zum ersten Mal benutzen, tragen; in Gebrauch nehmen: am Sonntag hat sie ihr neues Kleid eingeweiht. 2. jmdn. mit etw., was er noch nicht weiß od. kennt, was nicht allgemein bekannt ist, was als vertraulich behandelt werden soll, vertraut machen: jmdn. in seine Pläne e.; sie ist [in die Angelegenheit] noch nicht eingeweiht; jmdn. in die Kunst des Ikebana e.; Kissinger hatte mich früher als andere in diese Vorhaben eingeweiht (W. Brandt, Begegnungen 416); O'Daven hat seinen Landsmann Oisin zweifellos in seine Kundschaftertätigkeit eingeweiht (Weber, Tote 307).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Einweihen — Einweihen, verb. reg. act. zu einem gewissen Gebrauche weihen. Eine Kirche, einen Altar einweihen. In der Römischen Kirche gebraucht man dieses Zeitwort auch von geistlichen Personen. Einen Papst, einen Bischof, einen Abt, einen Priester, eine… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • einweihen — V. (Mittelstufe) jmdn. mit etw., was er nicht weiß oder was geheim ist, vertraut machen Beispiele: Wir haben sie in unsere Pläne eingeweiht. Wer soll den neuen Mitarbeiter in seine Pflichten einweihen? einweihen V. (Aufbaustufe) etw. feierlich in …   Extremes Deutsch

  • einweihen — ein·wei·hen (hat) [Vt] 1 etwas einweihen meist ein neues Gebäude mit einer feierlichen Zeremonie eröffnen: Am Sonntag wurde unser neues Rathaus eingeweiht 2 jemanden (in etwas (Akk)) einweihen jemanden mit etwas, das nicht jeder weiß oder wissen… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • einweihen — 1. a) der Öffentlichkeit übergeben, enthüllen, eröffnen, seiner Bestimmung übergeben, taufen; (österr.): inaugurieren. b) in Betrieb/Gebrauch nehmen, zum ersten Mal benutzen/tragen. 2. anvertrauen, aufklären, informieren, unterrichten, vertraut… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • einweihen — ein|wei|hen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • j-n in etw. einweihen — [Redensart] Auch: • j n an etw. beteiligt sein lassen • j m etw. stecken Bsp.: • Ich wäre froh, wenn du mich in das Geheimnis einweihen würdest. Ich werde es bestimmt niemandem erzählen. • Alte Hasen weihten ihn in die Falschspielertricks ein …   Deutsch Wörterbuch

  • jdn. in alles einweihen — jdn. in alles einweihen …   Deutsch Wörterbuch

  • initiieren — mit sich bringen (umgangssprachlich); zu etwas führen; lostreten; auslösen; (zu etwas) führen; induzieren; herbeiführen; bewirken; in Gang setzen; hervorrufen; anwerfen (umgangssprac …   Universal-Lexikon

  • inaugurieren — in|au|gu|rie|ren 〈V. tr.; hat〉 1. jmdn. inaugurieren in ein Amt einsetzen 2. etwas inaugurieren 2.1 feierlich einweihen 2.2 beginnen, einleiten [<lat. inaugurare „einweihen“] * * * in|au|gu|rie|ren <sw. V.; hat [lat. inaugurare = den… …   Universal-Lexikon

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